Rechtsanwälte
Konopka & Konopka


Hauptniederlassung Berlin

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10707 Berlin-Wilmersdorf

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Zweigstelle Taunusstein

Aarstraße 254
65232 Taunusstein

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Honorare

Als Mandant erwarten Sie, daß Ihr Rechtsanwalt die persönliche, zeitnahe und praxisorientierte Beratung mit höchstem Engagement und in bester Qualität erbringt. Die Honorare der Kanzlei Konopka & Konopka werden im Vorfeld unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften erläutert, besprochen und vereinbart.

Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit erfolgt entweder auf der Grundlage des tatsächlichen Zeitaufwandes, auf der Basis von Pauschalvereinbarungen oder aber auf Grundlage des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Sofern Ihre finanzielle Situation die Beauftragung eines Rechtsanwalts für die Wahrnehmung Ihrer Rechte außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Angelegenheiten des Zivilrechts, Arbeitsrechts, Verwaltungsrechts, Sozialrechts sowie des Strafrechts nicht zuläßt, besteht die Möglichkeit, bei dem jeweils für Sie zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Ein Vordruck für den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe ist bei den Rechtsantragstellen der Amtsgerichte erhältlich.

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