Rechtsanwälte
Konopka & Konopka
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Konopka & Konopka
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Rechtsanwalt Kay Konopka
Nach dem Studium in Frankfurt am Main, Palm Beach FL., Mainz und Gießen, hat sich Herr Rechtsanwalt Kay Konopka zunächst im Jahre 2006 als selbständiger Rechtsanwalt in Frankfurt am Main niedergelassen. Er war darüber hinaus Nachlaßpfleger beim Amtsgericht in Büdingen. Er hat erfolgreich die Fachanwaltslehrgänge für Handels- und Gesellschaftsrecht, sowie für Arbeitsrecht und Steuerrecht absolviert und nimmt regelmäßig in diesen Rechtsgebieten an Fortbildungen teil.
Seit dem 09.11.2008 ist Herr Rechtsanwalt Kay Konopka als selbständiger Rechtsanwalt in Berlin tätig. Er hat am 01.01.2010 mit dem Rechtsanwalt Goesta Konopka die Rechtsanwaltskanzlei Konopka & Konopka in Berlin-Wilmersdorf gegründet.
Herr Rechtsanwalt Kay Konopka bearbeitet schwerpunktmäßig die Mandate im Bereich des Arbeitsrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Mietrechts und des Verkehrsrechts.
Darüber erstreckt sich sein Tätigkeitsfeld ebenfalls auf die Gebiete des Strafrechts, des allgemeinen Zivilrechts und des Forderungsmanagements.
Er ist Mitglied im Berliner Anwaltsverein.